VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Perpedes GmbH, Härtwasen 8-14, 73252 Lenningen

Tel. 07021 / 738 30-0       Fax 07021-73830 – 298       info@perpedes.de

 

1. GELTUNGSBEREICH

Die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Perpedes GmbH und dem Vertragspartner, soweit keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Sie sind Bestandteil der Geschäftsbeziehung und gelten auch für alle künftigen Verträge, soweit im Einzelfall keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners gelten nur dann, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

 

2. ANGEBOT, AUFTRÄGE

Die Darstellung von Produkten, Lieferungen und Leistungen der Perpedes GmbH im Internet sowie in Prospekten, Broschüren oder sonstigen Informationen sind freibleibend und unverbindlich. Bei sämtlichen Angaben technischer Art, Abbildungen und/oder Beschreibungen handelt es sich lediglich um Leistungsbeschreibungen, die keine Zusicherung von Eigenschaften darstellen. Die dargestellten Produkte, Lieferungen und Leistungen sind eine Einladung für den Vertragspartner durch seine(n) Bestellung/Auftrag ein Angebot an die Perpedes GmbH zum Abschluss eines Vertrages zu unterbreiten.

Das Angebot gilt als angenommen, sobald entweder eine schriftliche Bestätigung der Perpedes GmbH über die Annahme des Angebotes erfolgt oder aber sobald die Bestellung zur Auslieferung gelangt ist.

 

3. HERSTELLER iSd MDR, EINLAGENROHLINGSLIEFERANT

Im Falle einer Bestellung von Einlagenrohlingen, Materialien und Zubehör liegt mangels einer Zweckbestimmung der Produkte noch kein Medizinprodukt iSd MDR vor. Der Status eines Medizinprodukts wird erst durch die Weiterverarbeitung und Einsatzzweckbestimmung des Bestellers erreicht.

Wir unterstützen unsere Besteller von Einlagenrohlingen, Materialien und Zubehör im Hinblick auf eine Rückverfolgbarkeit und deren Pflicht zur Dokumentation im Rahmen unserer Möglichkeiten.

Bei der Bestellung von Therapieschuhen, Orthesen und individualisierten bzw. zweckbestimmten orthopädischen Einlagen und anderen Medizinprodukten verpflichtet sich der Vertragspartner, die an ihn als Händler gerichteten Händlerpflichten nach Art. 14 Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte einzuhalten. Weitere Regelungen zur Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte finden Sie hier.

 

4. RÜCKTRITTSRECHT

Voraussetzung für die Belieferung ist eine zweifelsfreie Kreditwürdigkeit des Vertragspartners. Werden der Perpedes GmbH nach Vertragsschluss Umstände bekannt, durch die nach dem Ermessen der Perpedes GmbH die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in der sich aus dem Auftrag ergebenden Höhe zweifelhaft erscheint, insb. eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Zahlungseinstellung, Räumungsverkauf, Geschäftsaufgabe, Insolvenzantrag, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Scheck- oder Wechselproteste, Geschäftsauflösung, Geschäftsübergang und ähnliche Umstände oder wenn der Vertragspartner Vorräte, Außenstände oder gekaufte Ware verpfändet oder als Sicherheit für andere Gläubiger bestellt, fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt, zulässige Bankeinzugs- und Lastschriftaufträge nicht eingelöst werden oder eine Kreditversicherung des Vertragspartners abgelehnt bzw. gekündigt wird, so ist die Perpedes GmbH berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Vereinbarte Lieferfristen gelten von diesem Zeitpunkt an als unterbrochen.

 

5. PREISE

Unsere Verkaufspreise sind Nettopreise in Euro. Sie sind freibleibend und verstehen sich ab Werk, ausschließlich Mehrwertsteuer. Alle vorherigen Preislisten und Notierungen verlieren mit Erscheinen einer neuen Ausgabe der Preisliste ihre Gültigkeit.

 

6. LIEFERUNG, VERSANDVERSICHERUNG

Von uns angegebene Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Alle Lieferungen, auch Teillieferungen erfolgen auf Gefahr des Vertragspartners. Dies gilt auch bei versandspesenfreier Lieferung. Für Beschädigungen oder Verlust während des Transports wird von uns nicht gehaftet. Mit dem Versendungsauftrag wird automatisch eine Versicherung bis zu einem Warenwert von 520.- € abgeschlossen. Bei höheren Warenwerten ist es am Vertragspartner eine entgeltliche Höherversicherung zu beauftragen. Unsererseits nicht verschuldete Lieferverzögerungen oder -hindernisse entbinden uns von der Lieferung, ohne dass der Vertragspartner deswegen Rechte oder Ansprüche an uns geltend machen kann.

 

7. VERSAND

Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen auf dem jeweils günstigsten Versandweg. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, auch dann, wenn dieser die Beförderungskosten nicht trägt. Eingehende Aufträge/Bestellungen werden nach den jeweiligen Belieferungszeiten versandfertig innerhalb 2 Tagen (Fertigartikel/Lagerware) und länger als 2 Tage (Produktionsaufträge) aufgeteilt. Ab einem Gesamtbestellnettowert über 500 € liefern wir verpackungs- und versandkostenfrei über das Versandunternehmen DPD. Unsere UXGO Schuhe werden über die DHL versendet. Insofern gelten jeweils eigenständige 500 € Versandfreigrenzen. Ansonsten beträgt die Versandkostenpauschale für Sendungen innerhalb Deutschlands 6,90 € pro Auftrag. In anderen Ländern entnehmen Sie die Versandkosten dem Angebot. Der Versand von Therapieschuhen, Harzkanistern ab 5 Kg sowie Trittschaumboxen erfolgen innerhalb Deutschlands immer verpackungs- und versandkostenfrei.

Pro Auftrag/Bestellung wird immer nur eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale berechnet. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, auch dann, wenn dieser die Beförderungskosten nicht trägt.

Der Mindestauftragswert beträgt € 50.- netto. Bei Auftragswerten unter dieser Grenze wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von € 5.- berechnet.

 

8. ENTWICKLUNGSMUSTER UND SCHULUNGSUNTERLAGEN, ENTWÜRFE, ZEICHNUNGEN

An diesen Unterlagen und Gegenständen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen herauszugeben.

 

9. SEMINARE

Eine Stornierung bis 21 Tage vor Schulungsbeginn ist kostenlos. Bei einer Stornierung bis zu 14 Tage vorher müssen wir 33 % der Teilnehmergebühr berechnen, bis 7 Tage vor Schulungstermin 66%. Danach ist keine Rückerstattung der Schulungsgebühr mehr möglich. Bei einer Verhinderung des Referenten oder bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern (bei Soletec 4 Teilnehmer) behalten wir uns vor die Veranstaltung bis 10 Tage vor dem Veranstaltungstag abzusagen. In solchen Fällen werden die Teilnehmer umgehend benachrichtigt, eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Es gilt die allgemeine Zahlungsbedingung: Innerhalb 10 Tagen 2 % Skonto, bis zu 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug. Kleinbeträge unter € 50.- sind sofort netto zahlbar. Für das Ausland gelten unsere Zahlungsbedingungen gemäß dem Angebot. Zahlungen sind bar oder per Überweisung frei Zahlstelle an die Perpedes GmbH zu leisten. Maßgebend für die fristgerechte Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto der Perpedes GmbH. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung in Zahlung genommen. Diskont und Bankspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Skontoabzüge erkennen wir nur an, wenn alle Verpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind. Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Wochen werden alle weiteren Forderungen der Perpedes GmbH sofort zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Ohne dass dadurch dem Vertragspartner der Nachweis eines geringeren Schadens abgeschnitten wird, mindestens werden aber die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB Abs. 2 berechnet. Wir schalten grundsätzlich spätestens nach der zweiten Mahnung ein Inkassobüro ein, wodurch weitere Kosten für den Vertragspartner entstehen. Vor völliger Begleichung aller fälligen Rechnungen einschließlich der Verzugszinsen und Mahnkosten ist die Perpedes GmbH zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Auftrag verpflichtet.

 

11. SEPA BANKEINZUGSVERFAHREN

Im Falle der Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandates erfolgt der Einzug mittels Lastschrift innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit einem Skonto von 3 % auf alle rabattfähigen Beträge.

Die Vorabankündigung (Prenotifikation) wird bei inländischen Vertragspartnern 3 Tage und bei ausländischen Vertragspartnern 6 Tage vor dem Einzug ausgeführt. Der Vertragspartner ist mit der Verkürzung der Frist für die Vorabankündigung (Prenotifikation) sowie mit der durch das Zahlungsavis angezeigten Mitteilung des Einzugs einverstanden. Der Vertragspartner sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die Perpedes GmbH verursacht wurde.

 

12. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche Eigentum der Perpedes GmbH. Die Waren dürfen bis zur Bezahlung weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Eine Pfändung durch Dritte ist uns sofort anzuzeigen. Bei einem Weiterverkauf an Dritte wird in Höhe des offenen Betrages die Forderung aus dem Weiterverkauf bereits im Vorhinein an die Perpedes GmbH abgetreten. Im Falle der Verarbeitung oder Vermischung ist der Rechtsverlust nach § 951 BGB auszugleichen. Der Vertragspartner tritt bereits bei Vertragsabschluss den Anspruch an der neuen Sache – ggf. Teilanspruch an der verarbeiteten Sache – an die Perpedes GmbH ab. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Kosten für Interventionen und Warenrücknahmen hat der Vertragspartner zu tragen. Im Ausland hat der Vertragspartner die Eigentumsvorbehaltsrechte der Perpedes GmbH zu achten. Der Vertragspartner trägt alle Kosten, die uns durch Wiederinbesitznahme aufgrund des vorbehaltenden Eigentums entstehen. Machen wir von unserem Anspruch auf Herausgabe Gebrauch, sind wir berechtigt – unbeachtet der Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners – den wieder in Besitz genommenen gelieferten Gegenstand nebst Zubehör durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten.

 

13. GEWÄHRLEISTUNG

Beanstandungen müssen unverzüglich nach Empfang der Sendung schriftlich angezeigt werden. Das Versandgut ist bei Empfang auf Vollständigkeit und äußerlich erkennbare Beschädigung oder Mängel zu untersuchen. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt insbesondere, wenn der gelieferte Gegenstand von fremder Seite verändert worden ist oder in von uns nicht freigegebenen Kombinationen mit fremden Teilen verwendet wurde und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang damit steht. Bei begründeter Beanstandung erfolgt nach unserem Ermessen Ersatzlieferung oder wird Gutschrift erteilt. Jede weitergehende Mängelhaftung oder etwaige Schadensersatzansprüche bleiben ausgeschlossen.

 

14. SCHUHRETOUREN, WARENRÜCKGABE

Rücksendungen von Schuhen bedürfen grundsätzlich unserer vorherigen Zustimmung. Hierbei hat der Vertragspartner den Nachweis über den Warenerhalt an uns zu führen. Hierzu genügt die Bekanntgabe von Rechnungsnummer und Datum in Form einer Rechnungskopie. Um dem Vertragspartner eine Gutschrift für die Warenrücksendung erteilen zu können, ist eine Warenrücksendung in einem verkaufsfähigen Originalzustand (ungetragen, unbeschädigt, unbeschmutzt und unbearbeitet) sowie mit den Einzelschuhetiketten (Modell, Größe, Charge) erforderlich. Eine kulanzweise Rückgabe, die 3 Monate nach Rechnungsdatum erfolgt, können nicht mehr zur Gutschrift bzw. Umtausch angenommen werden.

Eine Warenrückgabe außerhalb von Gewährleistungsrechten ist nur zulässig, wenn diese zuvor ausdrücklich vereinbart wurde. Die Rückgabe erfolgt nur gegen Gutschrift unter Berücksichtigung von Abwertungen aufgrund des Alters und des Warenzustandes zum Zeitpunkt der Rückgabe sowie einem Bearbeitungsabschlag von 10 % des vereinbarten Warenpreises. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Vertragspartners.

Für Maß- und Sonderprodukte insb. bei konfigurierten Einlagenrohlingen ist eine Rückgabe in jedem Fall ausgeschlossen. Dies beinhaltet insbesondere auch Kombinationen (Vermischungen/Verbindung) von Standardartikeln.

 

15. VERLETZUNG VON SCHUTZRECHTEN

Bei der Auftragserfassung und -bearbeitung arbeiten wir sorgfältig, um so eine Verletzung von Schutzrechten (Patent, Geschmacksmusterrechte, Gebrauchsmusterrechte und sonstiger Schutzrechte) Dritter zu verhindern.

Für Schutzrechtsverletzungen die durch unsere beauftragte Auftrags- bzw. Lohnfertigung eintreten, sind wir nicht haftbar zu machen. Es obliegt dem Vertragspartner die Auftragsdurchführung so zu erteilen, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden.

 

16. EXKLUSIVVERTRIEBSRECHT

Zum Erwerb von Exklusivvertriebsrechten an unseren Produkten ist grundsätzlich eine schriftliche Einräumung durch die Geschäftsleitung erforderlich.

 

17. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Wir haften unbeschränkt im Falle der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Im Übrigen ist unsere verschuldete Haftung beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und weitergehend – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist eine Haftung ausgeschlossen, soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist.

 

18. DATENSCHUTZ

Der Vertragspartner stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung der Aufträge betrifft gem. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu. Er gibt insb. seine Einwilligung gem. Art. 7 und Art. 8 DSGVO die für die Verarbeitung oder Durchführung seines Auftrags erforderlich ist. Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt und nicht an fremde Dritte weitergegeben. Für die vollständige Abwicklung Ihrer Bestellung arbeiten wir mit Dienstleistern zusammen, denen wir bestimmte Daten (Name, Vorname, Straße) zur Auftragserfüllung übermitteln. Dies sind Dienstleister für die Zustellung der Bestellungen. Ebenso werden die Daten für die Abwicklung von Zahlungen an Dritte im Rahmen der Rechnungsbearbeitung weitergegeben. Alle unsere Dienstleister sind verpflichtet, die Daten nur zu oben genanntem Zweck zu verwenden und in keinem Fall an Dritte weiterzugeben.

 

19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die sonstigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien vereinbaren schon hiermit, diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Nebenabreden sind nichtig, falls dieselben nicht ausdrücklich von der Perpedes GmbH schriftlich bestätigt sind. Alle Rechtsbeziehungen unterliegen dem deutschen Zivil- und Handelsrecht unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kaufrecht (CISG).

Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile Kirchheim/Teck. Wir sind jedoch ferner berechtigt am Hauptsitz des Vertragspartners zu klagen.

Lenningen, April 2021